Ich möchte Maler/in werden

Das Maler- und Gipserhandwerk hat seit über 4000 Jahren Tradition. Es ist ein wichtiger Eckpfeiler bei der individuellen Gestaltung und Wertarbeit am Bau.

Maler/innen sind die Kreativen am Bau. Ihre Tätigkeit bietet eine Vielzahl an spannenden Aufgaben und anspruchsvollen Arbeitstechniken. Diese abwechslungsreichen Berufe sind ideal für kreative junge Leute, die sich gerne gestalterisch engagieren, stets Neues dazulernen und in Bewegung bleiben möchten. Informiere dich hier über deine Möglichkeiten.

Die solide dreijährige Ausbildung gibt dir alles mit auf den Weg, was du für deine erfolgreiche berufliche Zukunft brauchst. Die Wahl der Ausbildung ist der erste Schritt deiner beruflichen Karriere. Deine Interessen ändern sich aber vielleicht in ein paar Jahren. Mit den Weiterbildungsmöglichkeiten als Maler/in und Gipser/in hast du immer gute Karten, wenn es um deine Zukunft geht.

Bewerbung mit Basic Check

Viele Maler- und Gipserbetriebe verlangen heute, neben den klassischen Bewerbungsunterlagen, auch den basic-check. Der basic-check ist ein Test, der Aufschluss über deine tatsächlichen Fähigkeiten und Begabungen gibt. So hilft er dir zu erkennen, welche Berufe eher auf deine Fähigkeiten zugeschnitten sind und welche weniger.

Geringer Zusatzaufwand

Der zusätzliche Aufwand, den du erbringen musst, ist gering. Zwar musst du die einmalige Gebühr selbst übernehmen – in der Regel wird sie dir aber von deinem zukünftigen Lehrbetrieb mit der ersten Lohnauszahlung zurückerstattet.

Über 50 Testcenter in der Schweiz

In der Schweiz gibt es über 50 basic-check-Testcenter. Im Kanton Aargau kannst du den Test an der Berufsschule Aarau (bsa Aarau) ablegen.

Richtiges Vorbereiten mit dem check-app

Besitzt du ein iPhone und möchtest dich auf den basic-check vorbereiten? Die check-app von basic-check hilft dir dabei. Check-app bietet dir zahlreiche Beispielaufgaben aus allen Themengebieten und lässt dich dann üben, wann du Zeit hast.

Informationen zum Lehrvertrag

Einheitliche Regelung

Vor Lehrantritt muss zwischen dem Lehrbetrieb und den Lernenden zwingend ein schriftlicher Lehrvertrag abgeschlossen werden. Der Inhalt des Vertrages ist schweizweit einheitlich durch die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz (SBKK) geregelt.
Dies gilt für alle beruflichen Grundbildungen, also für das eidg. Berufsattest, das eidg. Fähigkeitszeugnis und die Berufsmaturität.

Berufsbezeichnung und Probezeit

Der Lehrvertrag hält die genaue Berufsbezeichnung und die Dauer der beruflichen Grundbildung fest. Die Probezeit dient den beiden Vertragsparteien zur Überprüfung der getroffenen Wahl. Die Probezeit dauert zwischen einem und drei Monaten und kann höchstens auf sechs Monate verlängert werden.

Verantwortlichkeit

Als Grundlage, um Lernende auszubilden, müssen Lehrbetriebe über eine kantonale Bewilligung verfügen. Damit soll sichergestellt werden, dass die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die Vermittlung der Bildung in beruflicher Praxis gegeben sind.
Die verantwortliche Berufsbildnerin oder der verantwortliche Berufsbildner sind im Lehrvertrag aufgeführt.

Weitere zentrale Inhalte

Ausserdem sind als weitere wesentliche Punkte im Lehrvertrag festzuhalten:

  • Lohn: richtet sich meist nach den Empfehlungen der Berufsverbände
  • Art der schulischen Bildung, z.B. Besuch der Berufsmittelschule BMS
  • Entschädigungen für die im Zusammenhang mit der schulische Bildung entstehenden Kosten wie z.B. für Reisen, Verpflegung, Schulmaterial etc., aber auch für Berufsauslagen wie Material, Bekleidung usw
  • Arbeitszeit und Ferien, mit speziell zu berücksichtigenden Vorschriften für Jugendliche unter 20 Jahren
  • Obligatorische Versicherungen wie Unfall und Sozialversicherungen.

Weiterführende Informationen zur Malerlehre finden Sie beim Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmerverband unter folgendem Link.

Zum Abschluss von Lehrverträgen im Kanton Aargau informieren Sie sich beim Departement Bildung, Kultur und Sport BKS und in folgenden Dokumenten:

  • Zackstark

    Zackstark - rauchfrei durch die Lehrzeit