Arbeitssicherheit

Kopas Grund- und Weiterbildungskurse

Die ASA-Branchenlösung (Handbuch für Arbeitssicherheit/Gesundheitsschutz für das Maler- und Gipsergewerbe) bzw. EKAS-Richtlinie im Maler- und Gipsergewerbe ist allgemeinverbindlich. Die vom Arbeitgeber beauftragten Arbeitnehmer haben nicht nur die Ausbildung zur KOPAS (Kontaktperson Arbeitssicherheit), sondern auch alle drei Jahre die obligatorischen Weiterbildungskurse zu besuchen. Die Bestimmungen finden Sie in Art. 19 des GAV 2016 - 2019 für das Maler- und Gipsergewerbe.

Für Betriebe, welche noch über keine ASA-Branchenlösung verfügen oder keinen Mitarbeitenden mit Kopas-Ausbildung im Betrieb haben, bietet der SMGV Aargau im Ausbildungskurs den Kopas-Grundkurs an:

Zu den Daten und Kursorten

Nach dem Grundkurs sind im dreijährigen Abstand die obligatorischen Weiterbildungskurse zwingend zu belegen. Die Anmeldungen können beim KAGA-Sekretariat getätigt werden.

Gemeinsam für eine rasche Rückkehr an den Arbeitsplatz

Eine Arbeitsunfähigkeit stellt Arbeitgeber, behandelnde Ärzte sowie Sozialversicherungen vor Herausforderungen. Die koordinierte und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten ist deshalb sehr wichtig und zielt darauf ab, Arbeitsausfälle und Gesundheitskosten zu reduzieren.

Auf Initiative der Suva Aarau haben die kantonalen Partner1 hierfür eine verbindliche Zusammenarbeitsvereinbarung unterschrieben und Grundsätze sowie ein Merkblatt zur Arbeitsunfähigkeit erarbeitet.

Das Merkblatt thematisiert die häufigsten Fragen im Alltag. So ist unter anderem festgehalten, welche Informationen auf einem Arbeitsunfähigkeitszeugnis vorhanden sein müssen, wie die Arbeitsunfähigkeit in der Praxis festgesetzt wird oder auf welche zusätzlichen Informationen zum Arbeitsunfähigkeitszeugnis der Arbeitgeber Anspruch hat.

(1argauischer Gewerbeverband (AGV); Aargauische Industrie- und Handelskammer (AIHK); Aargauischer Ärzteverband (AAV); Aargauer Haus- und Kinderärzte (AHKA), Suva Aarau; SVA / IV Aargau)