Umweltschutz

Sorgfaltspflicht - Emissionen so weit als möglich vermeiden

Bei Malerarbeiten in der Werkstatt, in Spritzwerken und auf Baustellen entstehen Abwässer, Abfälle und Luftemissionen, die eine spezielle Behandlung erfordern. Jeder Betrieb ist für die Einhaltung der Umwelt- und Gewässerschutzvorschriften selber verantwortlich und zur Sorgfalt verpflichtet. Einwirkungen, die schädlich oder lästig werden könnten, sind frühzeitig zu begrenzen. Alle Emissionen sind vorsorglich im technisch, betrieblich und wirtschaftlich tragbaren Mass zu vermeiden. Die Betriebe müssen sicherstellen, dass die Vorschriften eingehalten werden. Dies betrifft alle Bereiche wie Abwasserbehandlung, Entsorgung von Abfällen und Sonderabfällen, Verminderung der Luftbelastung, Lagerung von Gefahrengut und wassergefährdenden Flüssigkeiten.

Der SMGV Aargau hat zusammen mit dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt ein Merkblatt über die sachgemässe Vorbehandlung und Entsorgung herausgegeben.

Ebenso bitten wir Sie, die rechtlichen Grundlagen zu beachten:  Gewässerschutzgesetz und Gewässerschutzverordnung

Betriebskontrolle

Der SMGV Aargau hat mit dem Kanton Aargau auf den 1. April 2008 die Betriebskontrollen und Beratungen im Bereich der Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung neu geregelt. Grundlagen sind Artikel 43 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz und Artikel 49 Absatz 3 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer. Diese Kontrollen zum Umweltschutz fördern die Eigenverantwortung der Betriebe, die Selbstkontrolle innerhalb der Branche und die Chancengleichheit aller Betriebe auf dem Markt.

Die Betriebskontrollen und -beratungen wurden vom SMGV Aargau an die Firma Projektservice Frank Trotzki in Möhlin übertragen. Frank Trotzki ist seit über dreissig Jahren für unterschiedliche Schweizer Malerbetriebe tätig und beschäftigt sich seit 1989 mit der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für farbverarbeitende Betriebe. Die heute gültigen Vorgaben für Sonderabfälle und Abwasser sind zusammen mit Umweltbehörden definiert worden und Frank Trotzki hat sich dabei für gangbare und bezahlbare Lösungen engagiert.

Die Kosten pro Betriebskontrolle betragen für Mitglieder des SMGV Aargau sowie Nichtmitglieder pauschal Fr. 395.-. Darin enthalten sind Kontrollaufwand, Anfahrt, Vor- und Nachbearbeitung, Administration durch Kontrollfirma und SMGV Aargau sowie das gesamte Beratungsmandat des SMGV Aargau. Eine Kontrolle wird in der Regel alle zwei Jahre fällig. Bei einer Beanstandung bereits wieder nach einem Jahr und bei zwei aufeinanderfolgenden positiven Kontrollen erst wieder in vier Jahren. Auch dadurch wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe gefördert.

Kontakt

Projektservice Frank Trotzki
Dipl. Farbberater-/designer IACC/BEF
TüV-zert. Sachverständiger Bauschäden
Haldenstrasse 27
CH 4313 Möhlin
Tel. 0041 78 668 59 02
E-Mail

Chemievorschriften

Aktualisierte Informationen zum Chemikalienrecht gibt die Abteilung Chemiesicherheit des Departements Gesundheit und Soziales unter diesem Link.

Die aktuelle Version des Merkblattes

A11: GHS-Kennzeichnung von Chemikalien

finden Sie bei der chemsuisse, Kantonale Fachstellen für Chemikalien unter diesem Link.